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ALLGEMEINE MIET- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
- Grundlage aller mit der Firma Tent & Technic Veranstaltungsservice GmbH mit Sitz in 2231 Strasshof (nachfolgend kurz „T&T“ genannt) abgeschlossenen Verträgen sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB des Mieters erlangen gegenüber T&T selbst dann keine Geltung, wenn T&T diesen nicht widerspricht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn T&T diese firmenmäßig gezeichnet bestätigt. Der Mieter bestätigt mit der Unterfertigung der Auftragsbestätigung nachfolgende AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein.
- Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum von T&T. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges bis Wiedereingang in unser Lager. Vermietete Geräte sind in jenem Zustand zurückzustellen, in dem sie der Mieter erhalten hat. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, hat der Mieter zu ersetzen. Ist nicht anderes (schriftlich) vereinbart, hat der Mieter die Kosten für Transport und Aufstellung der Geräte zu tragen. Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für Flurschäden u.a Schäden, welche während eines Auf- oder Abbaues im Zuge eines Projektes durch T&T verursacht werden, hält der Mieter T&T – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens T&T – schad- und klaglos.
- Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung des Mietvertrages (Lieferscheines o.a.), daß er die Geräte geprüft und einwandfrei übernommen hat. Nachträgliche Mängel können von T&T nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte bei deren Rückgabe, erkennt er die von T&T durchgeführte Überprüfung voll an. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages haftet der Besteller. Sind Mieter, Benützer und/oder Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als vom Auftraggeber erteilt. Dieser haftet für die Bezahlung als Bürge und Zahler.
- Grundlegende Betriebsstörungen, insbesondere aufgrund von T&T nicht zu vertretende Rohstoff- oder Arbeitskräftemangels, Streik und Aussperrung bei T&T oder unserer Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen oder anderen Fällen höherer Gewalt, welche die vertragsmäßige Leistung verhindern oder beeinträchtigen, befreien T&T für die Dauer und für den Umfang der entstandenen Behinderungen beiderseits von den Vertragsverbindlichkeiten, auch hinsichtlich der Nachlieferung ausgefallener Liefermengen.
- Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (= 24 Std). Ist eine Verkürzung oder Verlängerung der ursprünglichen Mietdauer erwünscht, so ist die ausdrückliche Zustimmung seitens T&T einzuholen.
- Jede Art von Änderung an den Geräten durch den Mieter ist untersagt. Die Kosten für eine eventuell notwendige Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter verrechnet. Die Beklebung von Zelten ist nur nach Rücksprache und mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet. T&T hält es sich offen, Reinigungskosten zu verrechnen.
- T&T behält sich das Recht vor, an den Mietgeräten Werbung in angemessener Größe anzubringen. Die Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder entfernt noch unsichtbar gemacht werden.
- Konzessionen, Bewilligungen zur Inbetriebnahme der Geräte und jede Art von Aufführungslizenzen werden vom Mieter auf eigene Rechnung zur Verfügung gestellt.T&T übernimmt keine Haftung für den Ausfall von vermieteten Geräten und daraus resultierenden Schäden. Die Haftung von T&T für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, weiters ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Für den Verbraucher gilt der Haftungsausschluß nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Der Schadenersatz ist in jedem Fall der Höhe nach mit dem einfachen Mietentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden. Schadenersatzansprüche verjähren zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.
Dies gilt nicht für Verbraucher.
- Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften nach Vereinbarung, bei Auslandsgeschäften vor Mietbeginn zu zahlen. Mietgeschäfte unter einem Wert von € 500,00 brutto sind vor Mietbeginn zu bezahlen.
- Mündliche Bestellungen werden mit einer Auftragsbestätigung bestätigt: Wird diese nicht binnen einer Woche widerrufen oder geändert, gilt die Bestellung als fixiert. Werden fixierte Bestellungen annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet: 30 Tg vor Mietbeginn 10% der Auftragssumme / 14 Tg 25% / 7 Tg 50% / 2Tg 100%. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, alle dem Auftragnehmer entstandenen Kosten für die Forderungsbetreibung, d.h. auch die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gem. BGBL 141/1996 sowie 12 % Verzugszinsen zu ersetzen.
- Sollte sich der Lieferumfang wd. des Aufbaues aufgrund von Notwendigkeiten oder mündlicher Bestellungen ändern, so werden diese in der Schlußrechnung berücksichtigt und gelten als vereinbart. Alle Einzelpreise verstehen sich exkl. MwSt.
- Die Parteien unterstellen Ihre Rechtsbeziehung ausdrücklich österreichischem Recht. Nichtzwingende Verweisnormen des IPRG sowie das UN-Kaufrecht gelten nicht. Als Gerichtsstand wir das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gem. § 14 KSchG.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie ist durch eine Regelung,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
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Download AGB - Tent&Technic
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Download Terms of condition - Tent&Technic |
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